• Freitag
  • 22. September 2023

Bundesregierung löst den Stau beim Netzanschluss - eine Erleichterung für die GermanPV

Die Bundesregierung vereinfacht & beschleunigt das Zertifizierungsverfahren für PV-Anlagen bis 500 kWp. Dazu hat sie jetzt eine Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) beschlossen.

Künftig wird die bislang nur für an ein Niederspannungsnetz anzuschließenden Anlagen geltende Ausnahme von der Zertifizierungspflicht unabhängig von der Spannungsebene für alle Anlagen gewährt, die eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen.

Für sie bedarf es also keiner Anlagenzertifikate mehr – es reicht ein vereinfachter Nachweis, der im Wesentlichen über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht werden kann.

Damit diese erweiterten Ausnahmen so schnell wie möglich in Kraft treten können, zugleich aber die Systemsicherheit des Stromnetzes gewahrt bleibt, überarbeitet das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE-FNN) die Technischen Anschlussregeln (TAR) zeitnah, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Zudem soll ein verpflichtendes digitales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate sämtlicher Spannungsebenen eingeführt werden. Das Register wird über eine Online-Datenbank zugänglich sein und dient zukünftig als Grundlage für die Digitalisierung und Marktüberwachung bei der Einhaltung der technischen Anforderungen.

Hersteller von zertifizierungspflichtigen Einheiten oder Komponenten müssen die Zertifikate nach Erstellung an das Register übermitteln. Das Register zeigt dann den aktuellen Status eines jeden Zertifikates und vor allem dessen Gültigkeit. Der Netzbetreiber kann sich dann auf den in dem Register angegebenen Status verlassen (eine eigenständige Prüfung der Zertifikate muss er nicht mehr vornehmen).

Der Aufwand für den Anlagenbetreiber bzw. Anlagenerrichter sinkt nun erheblich, da sie dem Netzbetreiber künftig nur noch die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters nennen muss. Der Netzbetreiber kann dann automatisiert alle notwendigen Daten aus dem neuen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate beziehen.

Der mühsame Austausch in Papierform oder als E-Mail-Anhänge, sowie anschließend das Erfassen in parallelen, nicht miteinander interagierenden Datenbanken der Netzbetreiber werden dann zur Geschichte. Im Vergleich dazu ist das neue Verfahren nicht nur schneller, sondern insbesondere leichter verständlich, digitaler und dadurch massentauglicher, betont das BMWK.

Auch die GermanPV kennt die Schwierigkeiten und langwierigen Prozesse in der Abwicklung mit den Netzbetreibern und auch den Zertifizierern. Wir begrüßen somit die neue Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Wir als GermanPV GmbH begleiten Sie gerne bei ihrem Beitrag zur Klimawende.

GermanPV...Ihr Partner mit Zukunft!

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