Förderungen
Photovoltaikanlagen werden in Deutschland mit verschiedenen Programmen gefördert. Neben der klassischen Einspeisevergütung die der Netzbetreiber für nicht selbstgenutzten Strom zahlt, unterstützt die KfW Bauherren bei der Finanzierung von PV-Anlagen durch günstige Kredite und Tilgungszuschüsse.
Die Einspeisevergütung ist eine Förderung, die staatlich festgelegt und garantiert wird. Sie wird für das Einspeisen von Strom aus regenerativen Energien gezahlt.
Im Jahr 2017 ist die neue Novelle des EEG in Kraft getreten. In dem vom Bundestag verabschiedeten EEG-Gesetz 2017 wird die Einspeisevergütung neu installierter Photovoltaikanlagen geregelt.
Die Vergütung ist abhängig von der Art der Anlage, der Anlagengröße und des Inbetriebnahmezeitpunkts. Gezahlt wird die Einspeisevergütung immer für 20 Jahre plus Restmonate bis zum jeweiligen Jahresende.
Die KfW unterstützt die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen in Deutschland mithilfe von günstigen Krediten. Darin eingeschlossen sind die zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
In diesem Programm gibt es keinen Standardzinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Die maximale Kredithöhte beträgt 50 Mio. Euro je Vorhaben. Es können 100 % der Investitionskosten angesetzt werden, wobei eine 100 %-ige Auszahlung erfolgt. Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
Am 15.09.2015 startete das 10.000-Häuser-Programm des Freistaats Bayern. Das neue Programm unterstützt private Bauherren und Gebäudeeigentümer, die entweder ihre alte, ineffiziente Heizungsanlage vorzeitig austauschen oder ihr Gebäude grundlegend mit einem modernen, energieeffizienten Heizsystem ausstatten, mit einem "EnergieBonusBayern“. Dieser kann ausschließlich von Eigentümern selbstbewohnter Ein- und Zweifamilienhäuser (einschließlich Reihenhäuser) in Bayern beantragt werden.
Im Programmteil "HeizungstauschPlus" gibt es den Fördertatbestand "BatteriespeicherPlus". Mit dem BatteriespeicherBonus werden die elektrischen Batteriespeicher gefördert, welche den erzeugten Strom von einer PV-Anlage speichern. Damit wird der Eigenverbrauch mit regenerativ erzeugtem Strom erhöht. Sie können einen Bonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten, wenn
- es sich um ein Bestandsgebäude, das seit mindestens 1 Jahr bezogen ist handelt,
- die Photovoltaikanlage auf bzw. an dem Wohngebäude oder auf dem zugehörigen Grundstück installiert ist und
- Sie die technischen Nebenanforderungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Es werden Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage gefördert. Sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung werden gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
/ Speicher i. V. m. PV-Anlage mit bis zu 30 kWp:
- 2019: 200 Euro / kWh
/ Speicher i. V. m. PV-Anlage mit mehr als 30 kWp:
- 2019: 300 Euro / kWh
Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitten dem angefügten Dokument.
Was ändert sich ab 01. Februar 2019?
- Bonus von 500 € für einen netzdienlichen/lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugpunkt
- Bonus von 400 € zusätzlich für PV-Anlage von zehn bis 14 kWp Photovoltaik
- Der Bonus für prognostizierte Batteriemanagementsysteme wird entfallen. Ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird Fördervoraussetzung für Vorhaben mit PV-Anlagen mit einer installierten Nennleistung bis zehn kWp.
- Mindestinstallationsverhältnis (1,2 kW je 1 kWh) - Es erfolgt künftig eine Förderung "bis zum Faktor 1,2". Der Einbau eines größeren Speichers ist somit erlaubt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert.
- Der Kreis der Fördernehmer wird um Landwirte ("Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind") erweitert.
- Sind PV-Anlagen von Antragsstellern mit technischen Einrichtungen zur Fernsteuerbarkeit ausgestattet, entfällt künftig die bisherige Wirkleistungsbegrenzung auf 60/50 % der installierten Leistung. Für Anlagen ohne Fernsteuerbarkeit gilt weiterhin die Wirkleistungsbegrenzung auf 60/50 % der installierten Leistung.
Die Sächsische Aufbaubank fördert dezentrale Stromspeicher, auch als Nachrüstgeräte, die mit Strom aus Photovoltaikanlagen betrieben werden auch in Verbindung mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte aufweisen. Nachrüstsätze sind Nachrüstungen zusätzlicher Speicherkapazität zu einem bereits existierenden Stromspeicher.Der Stromspeicher muss dauerhaft mit einer Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein und über eine Nutzkapazität von mindestens 2,0 kWh verfügen. Die Ladepunkte der Ladestation müssen mit dem Stromspeicher verknüpft sein und über eine Ladeleistung von mind. 4,0 kW je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10,0 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) verfügen.
Der Fördersatz für die PV-Anlage liegt bei 1.000 € (Sockelbetrag) + pro kWh² Nutzkapazität 200 € (Leistungsbetrag). Es werden maximale Zuwendungen in Höhe von 40.000 € genehmigt. Die Zuwendung pro Ladepunkt der AC-gekoppelten Ladestation liegt bei 400 €. Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Zuwendung für den Stromspeicher und ggf. die Ladestation insgesamt mindestens 1.400 € beträgt.