Brüssel gibt grünes Licht für das neue EEG
Ab 1. August 2014 gibt es endlich eine neue Rechts- und Investitionssicherheit. Die Änderungen des EEGs betreffen ausschließlich Neuanlagen, die ab August ans Netz gehen. Für Betreiber bestehender Anlagen ändert sich zunächst nichts.
Folgende Änderungen möchten wir für Sie zusammenfassen:
1. EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom
Photovoltaik-Anlagen, die der Selbstversorgung dienen und maximal eine Leistung von zehn Kilowatt erreichen, sind weiterhin von der EEG-Umlage befreit. Dies ist eine gute Nachricht für alle Einfamilienhausbesitzer. Die Befreiung gilt ebenfalls für Anlagen, deren Anlagenleistung nach dem 01. August um maximal 30 Prozent erweitert wird.
Wer die 10 kW-Grenze übersteigt und seinen Solarstrom selbst verbraucht, egal ob mit Standardwechselrichtern oder Speicheranlagen, muss bis Ende 2015 30 Prozent EEG-Umlage entrichten. Dies gibt auch, wenn kein Strom eingespeist oder aus dem öffentlichen Netz genutzt wird. Ab August 2014 müssen damit knapp 1,9 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden. Bis Ende 2016 sind es dann 35 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage. Ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent – auch für Photovoltaik-Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016 installiert worden sind.
2. Anhebung der Einspeisevergütung für Neuanlagen
Ab dem 1. August 2014 erhöht sich die Einspeisevergütung für den Solarstrom neuer Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 10 bis 1000 Kilowatt um 0,3 Cent je Kilowattstunde – unabhängig davon, ob diese einen Teil ihres Solarstroms selbst verbrauchen oder nicht.
3. Einspeisevergütung oder Marktprämie
Betreiber neu installierter Photovoltaik-Anlagen ab 500 kW installierter Leistung haben die Wahl, ob der erzeugte Strom selbst genutzt werden soll und dafür die Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird oder ob der Verkauf des erzeugten Stroms favorisiert wird.
Da beim Verkauf die erzielbaren Erlöse an der Strombörse die Kosten einer Solarstromanlage allein nicht decken können, erhalten Photovoltaik-Betreiber zusätzlich eine Marktprämie. Die Prämie füllt die Differenz zur Höhe der nach dem bisherigen System gewährten Einspeisevergütung auf. Für den Mehraufwand durch die Direktvermarktung erhält der Betreiber zusätzlich auf die Marktprämie einen Aufschlag in Höhe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2016 gilt diese bereits für Anlagen ab 100 kW Leistung.
4. Festlegung der künftigen Förderhöhe
Die Förderhöhe für Photovoltaik-Neuanlagen wird entsprechend der prognostizierten Marktgröße für jeweils 20 Jahre fixiert und bietet damit eine Investitionssicherheit. Die Tarife für Neuanlagen nehmen monatlich bei anhaltender Marktflaute künftig nur noch leicht ab, bleiben stabil oder werden bei starkem Rückgang des Photovoltaik-Zubaus zeitversetzt angehoben. Bei einem prognostizierten Zubau von jährlich 2,4 bis 2,6 Gigawatt gilt künftig eine Basisdegression von 0,5 Prozent. Bislang lag sie bei einer erwarteten neu installierten Photovoltaik-Leistung zwischen 2500 und 3500 Megawatt im Jahr bei 1 Prozent pro Monat.
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