Photovoltaik nun Bestandteil des EWärmeG in Baden-Württemberg
Durch die in Kraft getretene Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes steigt in Baden-Württemberg der Pflichtanteil für Ökowärme. Bei einem Heizungstausch müssen 15 % des Heizwärmebedarfs mit erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Gegenwärtig lag der Anteil bei 10 %.
Wesentlich ist die Einräumung anderer Möglichkeiten, die Energieeffizienz von Wohn- als auch Nichtwohngebäuden auch mit anderen, anerkannten Alternativen zu steigern. So können die Vorgaben des EWärmeG nun auch durch die Installation einer Photovoltaikanlage verwirklicht werden.
Damit nimmt die Stuttgarter Landesregierung abermals eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz ein und setzt neue Maßstäbe bei der Verwendung erneuerbarer Energieträger zu Wärmezwecken, die beispielhaft für eine spätere bundesweite Gesetzgebung sein könnten.
Die Neuerungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sind für das Vorwärtskommen der Photovoltaik in Deutschland ganz entscheidend. Damit könnte der Photovoltaik-Anteil bei der Stromerzeugung in Baden Württemberg wieder steigen und für PV-Unternehmen bzw. der ganzen Solar-Branche ein positives Signal geben.