Einspeisevergütung bleibt weiterhin konstant
Da der Photovoltaik-Zubau im Dezember 2016 fast 450 Megawatt erreicht hat, bleiben die Einspeisetarife und Erlöse aus der Direktvermarktung für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt weiterhin konstant. Im Jahr 2016 wurden deutschlandweit 1.500 Megawatt installiert. Dies entspricht in etwa der Leistung von 2015.
Der erreichte Zubauwert für Dezember 2016 wurde vor allem durch kleinere Photovoltaik-Anlagen realisiert. Insgesamt gingen bei der Bundesnetzagentur im Dezember Fertigmeldungen für 2.141 Photovoltaikanlagen mit knapp 334,8 Megawatt ein. Die restlichen 64,57 Megawatt wurden durch Freiflächenanlagen realisiert.
2017 wird für das EEG ein neuer Degressionsmechanismus eingeführt. Es soll schneller auf ein Unter- oder Überschreiten des politisch gewollten Zielkorridors von 2,5 Gigawatt Photovoltaik-Zubau jährlich reagiert werden. Für Januar 2017 zählten die gemeldeten Zahlen aus dem zweiten Halbjahr 2016. Diese summierten sich auf 1.012,6 Megawatt. Damit bleiben die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung und die Erlösobergrenze bei der Direktvermarktung weiter auf dem Niveau von September 2015.
Bis Ende April gilt damit weiterhin eine Einspeisevergütung für Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden bis 100 Kilowatt je nach Größe zwischen 10,69 und 12,30 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung für Solarstrom sonstiger Anlagen liegt weiterhin bei 8,51 Cent. Für die Direktvermarktung bleiben die Erlösobergrenzen bis Ende April bei 8,91 bis 12,70 Cent pro Kilowattstunde.
Eine Aufstellung der aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.