Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition das EEG 2021 beschlossen.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Grundsätzlich neu sind die Definition von Ausbaupfaden und die dazu formulierte Verordnungsermächtigung.
2030 sollen 100 Gigawatt Photovoltaik, 71 Gigawatt Windkraft und 8,4 Gigawatt Biomasse gebaut sein und 65 Prozent des Strombedarfs decken.
Auf selbst erzeugten und genutzten Solarstrom aus Anlagen bis 30 kWp entfällt zukünftig die EEG-Umlage. Das gilt auch für Bestandsanlagen und ausgeförderte Anlagen.
Die Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen gilt ab einer Leistung von 750 kWp, so wie es schon im EEG 2017 der Fall war, allerdings in einem eigenen Segment, abgekoppelt von den Freiflächenprojekten.
Für PV-Dachanlagen ab 300 kWp gibt es 2 Realisierungsmöglichkeiten:
a) Sie nehmen an der Ausschreibung teil, müssen dann aber zu 100% einspeisen.
b) Bei einer Eigenverbrauchslösung werden nur 50% des gesamterzeugten Solarstromes vergütet, die Anlagen sollten also so dimensioniert werden, dass der Betreiber einen Eigenverbrauchsanteil von über 50% hat.